Rettungsgasse

 

Sie befinden sich gerade auf dem Weg zu einem wichtigen Termin, plötzlich bildet sich auf der Straße ein Stau. Der Termin rückt näher, Sie stehen unter Stress und plötzlich kommen von hinten mehrere Einsatzfahrzeuge der Polizei, des Rettungsdienstes und der Feuerwehr angefahren. Vermutlich kam es auf der Straße vor Ihnen zu einem schweren Verkehrsunfall und es wird schweres technisches Gerät benötigt. Doch es kommen keine Einsatzfahrzeuge zur Unfallstelle durch, da niemand zu Seite fährt. Aufgrund der verlängerten Anfahrtszeit stirbt im verunfallten Fahrzeug eine junge Familie die gerade auf dem Weg in den Urlaub war.

 

STOP!

 

So muss es nicht sein, in dem Moment wo der Verkehr ins Stocken gerät sind bereits alle Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet Platz zu schaffen. Damit die Einsätzekräfte wirklich durchkommen wurde die Rettungsgasse entwickelt. Aber wie diese funktioniert zeigen wir euch nun anhand eines Bildes.

 

Rettungsgasse

Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der anderen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts.  Der Standstreifen darf hierbei nicht befahren werden außer es kann dadurch keine Rettungsgasse gebildet werden, dann ist das Befahren des Seitenstreifens erlaubt. Denken Sie immer daran dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf. Da die Rettungsgasse auf diversen Plakaten, durch Werbespots und in den Verkehrsmeldungen der Radiosender stark beworben wird ist inzwischen ein Fortschritt zu erkennen. Die Rettungsgasse wird gebildet und meist auch offen gehalten. Wichtig ist, diese Rettungsgasse auch nach Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge offen zu lasen, denn es könnten noch weitere Einsatzfahrzeuge nachrücken.

 

Baustellenbereich

 

Die engen Platzverhältnisse in Baustellen sind uns allen bekannt, wenn es hier zu einem Unfall kommt wird es für die Rettungskräfte noch schwerer an die Einsatzstelle heran zu kommen. Deshalb ist es hier sinnvoll, versetzt und mit einem entsprechenden Abstand zum Vordermann zu fahren. Dadurch können Einsatzfahrzeuge im sogenannten Zick-Zack-Verfahren an die Einsatzstelle kommen.

 

Strafe

 

In Deutschland wird das Missachten der Vorschriften zur Bildung von Rettungsgassen streng bestraft.

Wer bei stockendem Verkehr auf der Autobahn keine Rettungsgasse bildet, kassiert zwei Punkte in Flensburg und zahlt mindestens 200 Euro Bußgeld. Bei einer Behinderung, Gefährdung oder einem Unfall steigt die Geldbuße und es kommt ein Fahrverbot hinzu.

Gemäß Bußgeldkatalog müssen Autofahrer, welche die Rettungsgasse widerrechtlich befahren, neben dem Bußgeld von mindestens 240 Euro auch mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen

 

Bild: Alianz Deutschland AG